Bekanntmachung Stadt Haiger Anhörungsverfahren zur 1. Planänderung

Sehr geehrtes Mitglied von MUT-Sechshelden e.V.,

anbei den Link zum Mitteilungsblatt der Stadt Haiger Ausgabe Nr: 89,

auf Seite 4 ist der genaue Wortlaut der Bekanntmachung zum 1.Anhörungsverfahrern der Planänderung zu lesen.

https://www.haiger.de/leben-in-haiger/mitteilungsblatt-haiger-heute/

Mit freundlichem Gruß

MUT-Sechshelden e.V.

 

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Bekanntmachung Stadt Haiger Anhörungsverfahren zur 1. Planänderung

Antwort aus Wiesbaden zu unserer Petition.

Sehr geehrte Mitglieder,

anbei die Antwort zu unserer Petition

und die erfolglose Einladung von Herrn Al Wazir nach Sechshelden

Mit einem Doppelklick:

Antwort Petition

Einladung Al Wazir

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Antwort aus Wiesbaden zu unserer Petition.

Einladung zum Infoabend am 01.09.2017

Zeit zu Handeln!

Es ist bereits 5 vor 12

Noch bis einschließlich 06. September liegen die Pläne mit Erläuterungen zur dem geplanten „Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden“ während den Dienststunden im Rathaus der Stadt Haiger zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Einwendungen können noch schriftlich bis zum 06. Oktober bei der Stadt Haiger oder RP Gießen eingereicht werden.

Leider mussten wir in den letzten Tagen und Wochen immer wieder feststellen, dass viele direkt betroffene Anwohner noch nichts über das Planfeststellungsverfahren wussten oder sich dem Ernst der Lage nicht bewusst waren.

Daher haben wir als Bürgerinitiative (MUT) unsere Bemühungen, zumindest alle direkt betroffenen Anwohner auf die Planung aufmerksam zu machen, nochmals verstärkt. Wir möchten ALLE daher zu einem Info Abend ins DGH Sechshelden einladen.

„INFO-ABEND“

zum Planfeststellungsverfahren Erneuerung der Talbrücke Sechshelden

am Freitag, den 01.09.2017 um 19.00 Uhr im DGH Sechshelden

An diesem Abend wollen wir ALLEN interessierten Bürgern die Möglichkeit bieten, die sicherlich zahlreichen Fragen zum Vorhaben zu stellen.

Vor allem wird es darum gehen, welche Möglichkeiten jeder Einzelne hat, sich zu der geplanten Erneuerung im Rahmen der Planfeststellung zu äußern.

Nehmen sie diese Chance war! Wir können gar nicht oft genug wiederholen, dass diejenigen, die nicht bis zum 6. Oktober schriftlich Einwendungen erhoben haben, sich für die Zukunft jegliche Beteiligungsmöglichkeiten unwiederbringlich verbaut haben.

 

    Wir informieren

                                         

                                          Wir unterstützen

                                         

        Wir kämpfen

 

 

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Einladung zum Infoabend am 01.09.2017

Planfestellungsverfahren ist Online

  1. Das Planfeststellungsverfahren ist nun Online einsehbar:

https://rp-giessen.hessen.de/planfestellungsverfahren-f%C3%BCr-den-ersatzneubau-der-talbr%C3%BCcke-sechshelden-im-zuge-der-a45

Hierzu wir es Ende des Monats eine Infoveranstalltung geben.

2. Hallo, sehr geehrter Leser

hier ein Leserbrief den wegen seiner Länge die Zeitung nicht veröffentlichen wollte.

A 45 –Historische Gelegenheit nicht verschlafen!!!

Im Gegensatz zum nach Norden und Süden relativ offenen Gießener Becken wird der Talverlauf der Lahn in Richtung Westen immer enger. Deutlich enger u. mit verhältnismässig steilen Hängen versehen ist der Talverlauf der Dill. Dieser enge Talverlauf erweist sich im Hinblick auf die Lärm- u. Immissionsbelastung durch die A45 nicht gerade als vorteilhaft für die dort lebenden Menschen. Besonders davon betroffen sind die Einwohner unseres Ortes-Sechshelden. Dieser Haigerer Stadtteil jedenfalls ist gleich mehrfachen Belastungen durch Lärm ausgesetzt. Dieser stammt zum einen von der Hauptlärmquelle der A45. Als weitere Belastung kommen die Lärmeinwirkung von der durch Sechshelden führenden Bahntrasse u. der B 277 hinzu. Nicht unterschätzen hierbei sollte man auch die Lärmverdoppelung durch die Trassenquerung der A 45 mit der Bahnstrecke.

Schalltechnische Untersuchungen ohne Lärmschutz-in der Nacht ergaben einen max. Grenzwert-Überschreitung von 13.8dB (A) u. eine durchschnittliche Grenzwert-Überschreitung von 3.8dB (A). Davon betroffen sind immerhin 436 Wohnhäuser u. 1701 Einwohner.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz besagt: Menschen, Tiere u. Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- u. sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen. Im Falle der hier anstehenden „Sanierung“ der A 45 allerdings , werden die doch als erheblich zu bezeichnenden Planungsfehler der 60er Jahre wissentlich für nachfolgende Generationen fortgeführt.

Unsere Politiker-gleich welcher Couleur- sollten sich einmal mehr Gedanken zu dem machen, was sie sich alle im Hinblick auf nachhaltiges Leben auf ihre Fahnen geschrieben haben u. dies‘ bitte nicht nur als Worthülsen betrachten.

Nachhaltigkeit, so sagen sie, bedeutet für die Gesellschaft: Wir müssen mit allem was wir nutzen haushalten. Wie wir natürliche Resourcen gebrauchen, wofür wir Geld ausgeben, wie wir leben: Alles hat Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse unserer Mitmenschen sowie auf unsere Kinder u. Enkel. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Erde auf Dauer u. für alle bewohnbar bleibt u. das unter menschenwürdigen, sicheren Verhältnissen!

Gerade die grossen Parteien wie CDU u. SPD wünschen sich mehr Bürgerbeteiligung. Die Menschen vor Ort haben häufig eine ganz andere Meinung als diejenigen, die solche Vorhaben planen. Grosse Vorhaben gelingen nur gemeinsam mit den Menschen-nicht gegen sie!

Die sich z. Zt. bietende historische Gelegenheit sollte dazu genutzt werden Sechshelden wieder zu einem Ort mit angemessener Lebensqualität u. Zukunftsperspektive für unsere Kinder u. Enkel zu gestalten.

Um es jedem Einzelnen nochmal in’s Gedächtnis zu rufen:

Lärmbelästigung kann u. a. zu Herzkreislaufschwäche, Demenz u. Depressionen führen.

Zur Feinstaubbelastung braucht man nicht mehr viel zu sagen. Deren Auswirkungen kann man „dank“ des Diesel-Feinstaub-Skandals fast täglich in den Medien verfolgen.

Auch den Schattenwurf durch die geplante Fahrbahn-Verbreiterung darf man nicht unterschätzen.

Dreck u. eine nochmals höhere Lärmbelästigung der Bürger während der Baumassnahme sind unausweichlich.

All das oben Beschriebene spricht dafür, unsere Herren Politiker davon zu überzeugen,  die von der Sechsheldener Bevölkerung gewünschte Tunnellösung anzustreben u. in die Tat umzusetzen.

Ich rufe hiermit ALLE Bürger auf, als persönlich Betroffene, im Zuge des Planfeststellungsverfahrens Einspruch gegen die „Sanierung“ der A45, wie z. Zt.  von den massgebenden Stellen präferiert, zu erheben!!! Wir wollen den Tunnel!! Wer jetzt seinen Einspruch nicht einreicht hat später jeden Einfluss verloren.

Lasst uns zu MUT-u. nicht zu Wutbürgern werden!

Vielleicht werden diese Zeilen ja auch in Wiesbaden gelesen. Dann würde ich mir wünschen, dass der dort zuständige Minister, Herr Al-Wazir einmal diese Angelegenheit überdenkt u. sich mit unseren Leuten von MUT in’s Benehmen setzt. Dort wartet man eigentlich bereits schon seit Langem auf seinen Besuch um ihn mit der Situation vor Ort vertraut zu machen. Denke mal, dass er ohnehin in absehbarer Zeit der Stadt Haiger im Hinblick auf deren Bewerbung für den Hessentag einen Besuch abstatten wird. Diesen Besuch könnte er ja dann gleichzeitig mit einem Abstecher in Sechshelden verbinden       es wäre an der Zeit!

Erwin Klein

Verwaltungsbeauftragter der Stadt Haiger

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Planfestellungsverfahren ist Online

Anhörungsverfahren über das Planfeststellungsverfahren vom 07.08-06.09.2017

Öffentliche Bekanntmachung 

Planfeststellung für den Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden im Zuge der A 45 – von Betr.-km 132,600 bis Betr.-km 134,775 – in der Gemarkung Sechshelden der Stadt Haiger einschl. geplanter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Stadt Gießen (Ökokontogebiet Hohe Warte I und II) und in der Stadt Herborn- (externe Ersatzaufforstungsfläche in Uckersdorf)

 

-Anhörungsverfahren-

 

Hessen Mobil -Straßen- und Verkehrsmanagement Dillenburg- hat für das oben angegebene Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.

 

Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der

Stadt Haiger:

Gemarkung Sechshelden, Flur 20 – 23, verschiedene Flurstücke beansprucht.

Der Plan (5 Ordner mit Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit

vom 07. August bis 06. September 2017 (einschließlich)

im Rathaus der Stadt Haiger, Zimmer 4.07 (4. Obergeschoss), Marktplatz 7, 35708 Haiger

während der Dienststunden von

 

Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und 13.30 bis 18.00 Uhr

Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zudem wird der Plan im Internet auf der Homepage der Anhörungsbehörde unter https://rp-giessen.hessen.de/presse/öffentliche bekanntmachungen

veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen
(§ 27a Abs. 1 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz, HVwVfG).

 

  1. Jeder kann bis spätestens 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum
    06. Oktober 2017, beim Regierungspräsidium Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, Zimmer Nr. 1105, 35390 Gießen (Anhörungsbehörde) oder bei der Stadtverwaltung Haiger, Rathaus, Zimmer 4.07 (4. Obergeschoss), Marktplatz 7, 35708 Haiger, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Für eine fristgerechte Einwendung ist der Eingangsdatum bei der Behörde (Stadtverwaltung Haiger oder Regierungspräsidium Gießen) maßgeblich. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Ebenso den vollständigen Namen und die Anschrift der Einwenderin/des Einwenders. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist (06. Oktober 2017) sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 HVwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 HVwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
  2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 HVwVfG von der Auslegung des Plans.
  3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten (§ 17a Nr. 1 Bundesfernstraßengesetz, FStrG).

Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtig (§ 17 HVwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

  1. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
  2. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
  3. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungs-verfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
  4. Vom Beginn der Auslegung des Plans treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG).
  5. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen,
    • dass die für das Verfahren zuständige Behörde das Regierungspräsidium Gießen und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ist,
    • dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird,
    • dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 6 Abs. 3 UVPG notwendigen Angaben enthalten (siehe u. a. Unterlage Nr. 17.1 Schalltechnische Untersuchung, Nr. 17.2 Luftschadstoffuntersuchung, Nr. 19.1 Umweltverträglichkeitsstudie, Nr. 19.2 FFH-Vorprüfungen, Nr. 19.3 Landschaftspflegerischer Begleitplan, Nr. 19.6.1 Flora-Fauna-Gutachten) und
    • dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 9 Abs. 1 UVPG ist.
Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Anhörungsverfahren über das Planfeststellungsverfahren vom 07.08-06.09.2017

Übergabe unserer Petition am 19.04.2017 um 17 Uhr in Wiesbaden.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Übergabe unserer Petition am 19.04.2017 um 17 Uhr in Wiesbaden.

Und wer fragt uns Kinder?

Wir sind hocherfreut über eine Eigeninitiative von der nächsten Generation,

die versuchen möchte, das Leben in Sechshelden lebenswerter zu gestalten:

Und wer fragt uns Kinder?

Wir sind für die Tunnellösung!

Sechshelden hat bereits eine Bahnstrecke mit verstärktem Güterzug Verkehr, eine Bundesstraße und eine vierspurige Autobahn. Unserer Meinung nach ist das schon genug!

Meine Schwester und ich schildern den Politikern und allen Verantwortlichen jetzt mal wie wir uns fühlen wenn um uns herum überall Lärm herrscht!

Wenn wir aus dem Fenster schauen, sehen wir einen vierspurigen, großen, grauen Betonklotz. Und sich vorzustellen, dass dieser auch noch sechsspurig mit einer 5 bis 8 Meter hohen Lärmschutzwand ausgebaut werden soll, ist für uns unvorstellbar. Wie sollen wir draußen mit Freunden im Garten sitzen wenn wir unser eigenes Wort nicht verstehen. Es ist ja jetzt schon laut genug! Es macht uns traurig und wütend dass immer nur das Geld in der Politik eine Rolle spielt und keiner sich für die Einwohner Sechsheldens, wo meine Schwester und ich ebenfalls zugehören, interessiert. Wir fühlen uns für dumm verkauft, wenn wir schön geredete Sachen hören, wie Lärmschutzfenster oder eine Schutzwand, die uns in ihrer Höhe, Form und Farbe besänftigen soll, wenn ich morgens aus dem Fenster gucke oder im Garten sitze. Haben sie eigentlich auch eine so tolle Lösung für das Terrassen und Gartenproblem?!

Dabei fällt mir auf- wo sind eigentlich Sonne, genügend Sauerstoff und ein bisschen Ruhe geblieben? Oder sollen wir wirklich glauben sie bauen eine tolle Autobahn mit genug Sonneneinstrahlung, Feinstaubfiltern und ausreichend Lärmschutz für alle?

Es wäre schön wenn den Politikern auch mal die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen am Herzen liegen würde und sie sich für uns einsetzen würden.

Alle ziehen sich an dem Thema Geld hoch, dabei wird täglich viel Geld für andere unnötige Sachen ausgegeben.

Wir wollen keine Autobahn mehr, wir wollen einen Tunnel!

Amelie und Jule Stoll aus Sechshelden

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Und wer fragt uns Kinder?

Einladung zur 5.Jahreshauptversammlung

Einladung 5.Jahreshauptversammlung 2016

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für Einladung zur 5.Jahreshauptversammlung

September 2015: Infoveranstaltung am 11.09.2015

Infoabend am11.09.2015Zu unserer Infoveranstaltung am 11.09.2015 hatten sich ca 80 interessierte Bürger im DGH eingefunden. Wir hatten eine Diskussionsrunde mit 5 Teilnehmern aus der Politik, Einwohnern und Mut Vorstandsmitgliedern  damit jede Frage von dem Publikum nach bestem Wissen beantwortet werden konnte.

Frau Göbel aus dem Ortskern berichtete von ihren Sorgen und Ängsten wie es denn weiter geht, wenn der Tunnel nicht gebaut werden sollte. Sie berichtete von Lärm und Schmutz, der schon bei den Sanierungsmaßnahmen unerträglich war und dass dieser bei einem Neubau auf vorhandener Trasse nicht zu tollerien sei. Bei einer Baustelle mit der Tunnellösung könne man sich ja arrangieren, da es nachher besser würde.

Frau Mandler-Akram vom RP-Gießen erklärte, dass dieser zeitlich begrenzte Lärm während der Bauphase hingenommen werden muss und dieser nicht im Lärmaktionsplan berücksichtigt würde. Ansprechpartner bei unerträglichem Baulärm sei der Baulastträger, in diesem Falle also Hessen Mobil.

Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP Fraktion musste sich an diesem Abend der Kritik stellen, dass in seiner Amtszeit als Hessischer Verkehrsminister von 2012-2014, es zu keiner wesentlichen Entscheidung gekommen sei. Herr Rentsch möchte nun versuchen, Bundespolitiker nach Sechshelden einzuladen, damit diese sich vor Ort ein Bild über die Situation in Sechshelden machen. Er möchte auch zusammen mit anderen Politikern erreichen, dass ein Termin in Berlin zustande kommt.

Herr Best vom MUT-Vorstand berichtete, dass sich Mehrkosten von 15 Millionen Euro bei der Feinplanung der Talbrücke ergeben haben und sich dadurch die Mehrkosten der Tunnellösung relativiere. Die Nachhaltigkeit für die nächsten Generationenn seien aber noch nicht in den Kosten engerechnet.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für September 2015: Infoveranstaltung am 11.09.2015

September 2015: Infoveranstaltung am 11.09.2015

Einladung zur Infoveranstaltung

„Ist die Talbrücke der A 45 alternativlos ?“

Freitag 11. Sept. 2015, 18.30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Sechshelden


GEMEINSAM Zukunft gestalten!


Liebe Bürger in Sechshelden,

diese Veranstaltung soll transparent alle Möglichkeiten und Chancen für beide Sanierungsvarianten aufzeigen und die Öffentlichkeitsbeteiligung zum‚ Lärmaktionsplan-Mittelhessen’ Teilplan Straße näher betrachten.

Vor allem aber den Bürgen die Gelegenheit geben, alle offenen Fragen stellen zu können.


Wir wollen die Sorgen und Nöte der Bürger ernst nehmen und dafür EUCH, die an erster Stelle betroffenen Einwohnern kompetente Ansprechpartner liefern.


In diesem Sinne laden wir EUCH, liebe Bürger in Sechshelden herzlich zu dieser Bürgerinformation mit Diskussionsrunde ein.


Als Ansprechpartner haben zugesagt:


 Florian Rentsch, MdL & Staatsminister a.D., Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Vorsitzender FDP Bundesfachausschuss Wirtschaft und Energie


 Frau Monika Mandler-Akram, Regierungspräsidium Gießen (Immissionsschutz Umgebungslärm)


 Carsten Seelmeyer, FDP Fraktion Haiger, Stellv. Vorsitzender FDP Lahn Dill & Vorsitzender FDP Landesfachausschuss Verkehr


 Vertreter der Bürgerschaft


Wir freuen uns über EURE zahlreiche Teilnahme und Mitwirkung!


MUT Sechshelden e.V.

Veröffentlicht unter Allgemein | Kommentare deaktiviert für September 2015: Infoveranstaltung am 11.09.2015