Einwendungen zur 1. Planfeststellung

Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
„Ersatzneubau Talbrücke Sechshelden im Zuge der A45 in der Gemarkung Sechshelden“ – hier: Einwendungen zum 1. Plan-
änderungsverfahren

 

Mit meiner Unterschrift erhebe ich als von den vorgenannten Baumaßnahmen betroffener Bürger folgende Einwendungen:

 

  • Im Rahmen des 1. Planänderungsverfahrens wurden die Zahlen des Verkehrswachstums um 30 Prozent nach oben korrigiert. Angesichts der aktuell tatsächlichen Verkehrsentwicklung bezweifele ich, dass diese Korrektur ausreichend ist. Insbesondere die hiermit verbundene zusätzliche Belastung in Bezug auf die Immissionsentwicklung und damit auf die Belastung der Bevölkerung. Auch die überproportionale technische Belastung des Brückenbauwerks und hiermit verbundener Kosten für zusätzliche Stärkung, Ertüchtigung, Instandhaltung sowie frühzeitige Erneuerung durch verstärkte Abnutzung des neuen Bauwerks sind in den Planungsunterlagen nicht hinreichend berücksichtigt. Ich fordere daher eine entsprechende Betrachtung und eine hierauf basierende Vergleichsdarstellung zu der Tunnelvariante.
  • Im Zusammenhang mit den steigenden Verkehrszahlen wird in den Planunterlagen nicht auf die verkehrsgefährdet erhöhte Auswirkungen der nicht zulässigen Unterschreitung einzuhaltender Radienvorgaben der Trassenführung eingegangen. Ich fordere daher die Anpassung der Trassenführung unter dem Aspekt der für das erhöhte Verkehrsaufkommen notwendigerweise ebenfalls erhöhten Verkehrssicherheit und damit die Begradigung der Radien.
  • Die Planunterlagen enthalten das Vorhaben transparente Lärmschutz-wände auf der Brücke zu installieren. Es wird jedoch nicht erwähnt, wie die Transparenz mit Blick auf Verschmutzung, Alterung und mutwillige Beschädigung erhalten werden soll. Ich fordere daher eine konkrete Festschreibung von Erhaltungsmaßnahmen.
  • In den Lärmuntersuchungen wird bei der Berechnung der Belastungs-grenzen der Ist-Lärm durch die bestehende Brücke erhöhend auf die Zumutbarkeitsgrenze angerechnet. Hierin sehe ich eine unzulässige Benachteiligung, da auch die Ist-Situation belastend und nicht hinnehmbar für mich als Ortsbewohner ist. Ich fordere daher den „Ist-Lärm“ nicht als erhöhend für die Belastungsgrenzen heranzuziehen.
  • Im Rahmen der Lärmuntersuchung wird u.a. durch die steigenden Verkehrszahlen auf erhöhte Lärmbelastungen eingegangen. Inwiefern diese sich bei der Tunnelvariante ausprägen wird nicht dargestellt. Ich fordere daher eine Gegenüberstellung der Brücken- und Tunnelvariante unter Lärmgesichtspunkten.
  • Als Vermeidungsmaßnamen für den Baulärm werden Schallschutz-folien in Richtung der zu schützenden Gebäude angeregt. Für einen effektiven Lärm- und Schmutzschutz fordere ich jedoch eine komplette Einhausung.
  • Weiterhin werden Schallschirme aufgrund Lage und Abmessung als nicht geeignet eingestuft. Gerade bei bodennahen Bereichen sind diese jedoch möglich, weswegen ich für einen effektiven Schall- und Schmutzschutz den Einsatz von Schallschirmen fordere.
  • Die Brecheranlage ist hinsichtlich der Lärmexposition viel zu nah am Ort gelegen. Ich fordere daher eine ortsferne Verlagerung, sowie eine umfassende Einhausung der Brecheranlage und die konkrete Festschreibung von Betriebszeiten.
  • In den Planunterlagen wird allgemein die Information von Betroffenen gefordert. Ich fordere hier zusätzlich die konkrete Benennung von Telefonnummern und Namen von verantwortlichen Personen, an die ich mich als Betroffener jederzeit bei Problemen und Belästigungen wenden kann.
  • Weiterhin wird in den Planunterlagen auf die Ansprüche und Möglichkeiten zur Entschädigung hingewiesen. Diese Hinweise fordere ich so ein, dass diese unmissverständlich und eindeutig wahrnehmbar erfolgen, verbunden mit der Erläuterung wie, wo und wann diese Entschädigungen eingefordert werden können.
  • In den Planunterlagen wird die Verschattung des Orts durch die neue Brücke für 10 ausgewählte Punkte im Ort dargestellt. Ausweislich der Unterlage liegen jedoch wesentlich mehr Gebäude im Auswirkungs-bereich. Ich fordere daher eine Darstellung / Berechnung für alle potentiell betroffenen Grundstücke.
  • Die aus dem bisherigen Nutzungsplan benannte „Mischfläche“ hat sich in den vergangenen Jahrzehnten nicht zu einem Mischgebiet, sondern zu einem Wohngebiet entwickelt. Der Flächennutzungsplan ist ein Entwicklungsplan und bildet somit nur die tatsächliche Nutzungsentwicklung ab. Unter dieser Voraussetzung hätte daher bei der Prüfung der Planung „Talbrücke Sechshelden“ vor Ort diese veränderte Flächennutzung aufgenommen und in der Planung eingearbeitet werden müssen. Dies erfolgte weder in der Planfeststellung vom September 2017 noch in der derzeitigen 1. Planänderung vom September 2018. Ich fordere daher, dass die vorhandene Planung diese Aspekte aufnimmt und sich in allen Grenzwertbestimmungen der Immission danach ausrichtet. Dabei muss die Planung einen aktiven Schutz und keinen passiven Schutz abbilden.
  • Der angedachte Ersatzneubau mit einer geplanten Bauzeit von über sechs Jahren wird eine unzumutbare Belastung von Lärm und anderen Immissionsbelastungen verursachen. (Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach AVV Baulärm). Dies stellt für mich einen nicht hinzunehmenden Verstoß gegen mein Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit dar. (Art.2 Abs.2 Grundgesetz) Meine Grundrechte stellen höherrangiges Recht dar, als die ausschließlich nur wirtschaftlichen Belange der Variantenentscheidung. Weiter verstößt das Vorhaben gegen Art. 20a des Grundgesetzes. „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“. Eine untersuchte „Tunnellösung“ würde den zu erwartenden Baulärm abseits der Wohngebiete verlagern und zu einer wesentlichen Entlastung der Beeinträchtigungen für mich beitragen. Ich fordere daher die Umsetzung der „Tunnellösung“ im Hinblick auf das Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit.
  • Im Erläuterungsbericht zur 1. Planänderung werden Kosten von über 113 Mio.€ Gesamtsumme genannt. Ein Kostenansatz von 60T€/ lfdm für Tunnelanlagen mit zwei Röhren wurde erarbeitet im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Demnach ist der Kostenansatz für den Tunnel zu hoch angesetzt worden und führt zu unrealistischen Erstellungskosten, die fast doppelt so hoch liegen, wie nach den Berechnungsgrundlagen der Landesregierung. Auch fehlt in den derzeitigen Kosten der Ansatz für die planungstechnisch nicht berücksichtigte Fläche „Ortsmitte Sechshelden“ unter den tatsächlichen Nutzungsentwicklungen. (Wohngebiet). Mit den neuen Gesamtkosten und den falschen Ansatzzahlen für das Tunnelbauwerk besteht eine gravierende Differenzsumme die zur Auswahlentscheidung Variante „Neubau auf vorhandener Trasse“ führte. Ein wirtschaftlicher Faktor als Begründung für die Entscheidungsfindung ist somit nicht mehr zu rechtfertigen. Ich fordere daher umgehend eine Überprüfung der Erstellungskosten für die beiden Varianten unter den veränderten Planungsvorgaben. Dabei sind die Veränderungen der Belastungszahlen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Flächennutzung im Ortskern mit einem aktiven Lärmschutz einzuarbeiten.
  • Unter dieser Voraussetzung muss daher, unter Berücksichtigung der wesentlichen Vorteile für das Schutzgut Mensch, ein Umdenken in der Vorzugsvariante für den „Tunnel“ getroffen werden.

 

 

Abschließend fordere ich von Ihnen eine Eingangsbestätigung meiner Einwendungen und eine schriftliche Stellungnahme zu den von mir vorgebrachten Bedenken und Forderungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name Vorname Anschrift Unterschrift
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
       
Vertreter der

Unterzeichner : Rainer Buhl, Malermeister, Annegarten13, 35708 Haiger  ………………………………

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